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DeinNotruf
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Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse.

Mit anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse unser Basis-Paket vollständig, einschließlich Anschluss und Einweisung. Sie zahlen nichts aus eigener Tasche, und den Antrag stellen wir für Sie.

Beispiel: Plus Sturzerkennung mit Pflegegrad

Basis-Paket
0 €
Anschluss
0 €
Sturzerkennung
10 €
Ihr Anteil im Monat
10 €

Ohne Zusatzleistung zahlen Sie mit Pflegegrad 0 €. Aufpreise für Zusatzleistungen besprechen wir vorher mit Ihnen und halten sie schriftlich fest.

Was die Pflegekasse zahlt.

Der Hausnotruf ist ein anerkanntes Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI. Seit dem 1. April 2026 gilt ein neuer Vertrag der Pflegekassen: Sie zahlen einen festen Betrag im Monat direkt an uns, für jeden Pflegegrad gleich. Damit sind Gerät, Anschluss, Einweisung und Leitstelle bezahlt.

0 €

für das Basis-Paket, bei Pflegegrad 1 bis 5

0 €

Anschlussgebühr für Sie

Zuschuss und Eigenanteil beim Basis-Paket nach Pflegegrad
PflegegradZuschuss im MonatIhr Anteil beim Basis-Paket
Pflegegrad 1übernimmt die Kasse0 €
Pflegegrad 2übernimmt die Kasse0 €
Pflegegrad 3übernimmt die Kasse0 €
Pflegegrad 4übernimmt die Kasse0 €
Pflegegrad 5übernimmt die Kasse0 €
Kein Pflegegradkein Zuschuss32,90 €

Beamte mit Beihilfe: Die Pflegekasse übernimmt nur die Hälfte. Die andere Hälfte rechnen Sie über Ihre Beihilfe ab. Was Ihre Beihilfestelle übernimmt, klären wir vorher mit Ihnen.

Gemäß § 40 SGB XI und Hausnotrufvertrag der Pflegekassen, gültig seit 01.04.2026. Angaben ohne Gewähr.

Wann Sie Anspruch haben.

Die Pflegekasse zahlt den Zuschuss nicht von selbst. Es braucht einen Antrag, und die Kasse prüft diese Punkte.

  1. Sie haben mindestens Pflegegrad 1.

    Ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5. Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf nicht.

  2. Sie sind viel allein zu Hause.

    Sie verbringen einen großen Teil des Tages allein, oder Sie wohnen mit jemandem zusammen, der selbst keine Hilfe rufen könnte.

  3. Ein Notfall kann jederzeit eintreten.

    Wegen einer Erkrankung oder Einschränkung ist ein Notfall jederzeit denkbar. Bei den meisten Menschen mit Pflegegrad ist das so.

  4. Ein normales Telefon reicht nicht.

    Im Notfall könnten Sie ein gewöhnliches Telefon wahrscheinlich nicht mehr bedienen, zum Beispiel nach einem Sturz.

So läuft der Antrag. Das meiste davon machen wir.

Der Antrag bei der Pflegekasse klingt komplizierter, als er ist. Sie unterschreiben, um den Rest kümmern wir uns.

Formulare und ein Stift auf einem Schreibtisch
  1. Sie rufen uns an.

    Wir klären am Telefon, ob ein Anspruch besteht und welches Paket zu Ihnen passt. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.

  2. Sie geben uns ein paar Angaben.

    Vor allem Ihre Versichertennummer und Ihren Pflegegrad. Mehr brauchen wir für den Antrag meist nicht.

  3. Wir füllen den Antrag aus und reichen ihn ein.

    Wir kennen die Formulare und wissen, was drinstehen muss. Den Antrag schicken wir an Ihre Pflegekasse.

  4. Wir kümmern uns um Rückfragen.

    Meldet sich die Kasse mit Fragen, klären wir das mit ihr. Sie müssen nicht in der Warteschleife hängen.

  5. Wir sagen Bescheid, sobald die Zusage da ist.

    Danach rechnen wir den Zuschuss direkt mit der Pflegekasse ab.

Prüfen wir gemeinsam Ihren Anspruch?

Rufen Sie uns an. Wir sagen Ihnen in wenigen Minuten, ob und wie viel Ihre Pflegekasse zahlt, und kümmern uns danach um den Antrag.

Celina EhlertBeratung zu Pflegegrad und Kostenübernahme

Rufen Sie uns an

07247 206 90 37

Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten rufen wir am nächsten Werktag zurück.