Kostenübernahme
Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, bekommt von der Pflegekasse jeden Monat 25,50 Euro erstattet. Unser Basis-Paket kostet genau diesen Betrag. Sie zahlen dann nichts aus eigener Tasche.
25,50 €
monatlicher Zuschuss der Pflegekasse
ab Pflegegrad 1 gesetzlich garantiert
Gesetzlich festgelegt
Seit 2023 gelten diese Beträge für alle gesetzlich Versicherten:
Monatlich
25,50 €
bei Pflegegrad 1 bis 5
Einmalig
10,49 €
Zuschuss zur Installation
So rechnet es sich mit unserem Basis-Paket
25,50 € monatlich von der Kasse, 25,50 € kostet unser Basis-Paket. Eigenanteil monatlich: 0 €.
Unsere Anschlussgebühr beträgt 44,99 Euro. Die Pflegekasse steuert einmalig 10,49 Euro dazu bei.
Wer hat Anspruch?
Die Pflegekasse zahlt den Zuschuss nicht automatisch. Sie stellen einen Antrag und die Kasse prüft die Voraussetzungen. Wir helfen Ihnen dabei, den Antrag richtig zu stellen.
Sie haben einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5. Ohne Pflegegrad gibt es keinen gesetzlichen Anspruch, aber manchmal zahlt die Kasse trotzdem auf Anfrage.
Sie verbringen einen Großteil des Tages allein oder wohnen mit jemandem zusammen, der selbst keine Hilfe rufen könnte.
Aufgrund von Erkrankungen oder Einschränkungen kann jederzeit ein Notfall eintreten. Das ist bei den meisten Menschen mit Pflegegrad der Fall.
Im Notfall können Sie wahrscheinlich kein herkömmliches Telefon mehr bedienen, zum Beispiel nach einem Sturz.
Wir erledigen den Papierkram für Sie
Was ist ohne Pflegegrad möglich?
Auch ohne Pflegegrad kann Ihre Krankenkasse im Einzelfall die Kosten übernehmen oder bezuschussen. Das ist besonders nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Sturzgefahr oder in der Rehabilitation oft möglich.
Wir helfen Ihnen, den richtigen Antrag bei der richtigen Stelle zu stellen. Ob es klappt, können wir nicht garantieren. Aber wir sagen Ihnen ehrlich, wie die Chancen stehen.
Übersicht
| Pflegegrad | Zuschuss pro Monat | Ihr Eigenanteil (Basis) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 25,50 € | 0 € |
| Pflegegrad 2 | 25,50 € | 0 € |
| Pflegegrad 3 | 25,50 € | 0 € |
| Pflegegrad 4 | 25,50 € | 0 € |
| Pflegegrad 5 | 25,50 € | 0 € |
| Kein Pflegegrad | Im Einzelfall möglich | 25,50 € |
Gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI. Angaben ohne Gewähr.
Unser Service
Der Antrag bei der Pflegekasse klingt oft komplizierter als er ist. Wir kennen die Formulare, wissen was drinstehen muss und erledigen das Meiste für Sie.
Sie müssen uns nur ein paar Informationen geben, zum Beispiel Ihre Versichertennummer und den Pflegegrad. Den Rest übernehmen wir.
Kostenlos und unverbindlich
Wir beraten Sie auch telefonisch. Kein Druck, kein Vertrieb.
Rufen Sie uns an. Wir sagen Ihnen in wenigen Minuten, ob und wie viel Ihre Krankenkasse zahlt.